Leistungsübersicht
Stauchbohrung (Trockenbohrverfahren) bis 16,0 m
2,0 m PVC-Filterstrecke (2’’) + Kiesschüttung (3,0-5,0mm) im Filterringraum + sämtliches Material, Ansaugen mit Fremdpumpe, Inbetriebnahme des Brunnens, Anschluß an Pumpe, Saugrohrdurchmesser 1’’ oder 5/4’’ , Erstellen eines Bohrprotokolle,
Dauer: ca. 1,0 – 1,5 Arbeitstage.
Bei Bedarf können auch Fein- oder Feinstfilter eingesetzt werden.
Spülbohrung bis 50,0 m
2,0 oder 4,0 m PVC-Filterstrecke (3’’ oder 4’’) + Kiesschüttung (0,7-1,2mm) im Filterringraum, Ausbaurohr 3’’ oder 4’’, Klarpumpen mit Fremdpumpe, Inbetriebnahme des Brunnen, Erstellen eines Bohrprotokolls (Schichtenverzeichnis), evtl. zuzüglich Verfüllmaterial,
Dauer: ca. 1,0 Arbeitstag
Auf Wusch Installation einer Pumpe
Schneckenbohrung
2,0 m Kunststoff-Filterstrecke (63mm) + Ausbaurohr 63mm, Ansaugen mit Fremdpumpe, Inbetriebnahme des Brunnens, Erstellen eines Bohrprotokolls,
Dauer: ca. 1,0 Arbeitstage
Schlagbohrung
1,0 m Stahl-Filterstrecke (5/4’’) + sämtliches Material, Ansaugen mit Fremdpumpe, Inbetriebnahme des Brunnens, Anschluß an Pumpe, Saugrohrdurchmasser 5/4’’ , Erstellen eines Bohrprotokolls,
Dauer: ca. 1,0 Arbeitstage
Brunnentest
An- und Abbau der Pumpe, Ansaugen mit Fremdpumpe, Sichtkontrolle des Brunnenwassers (Trübung, Feststoffe usw.), Feststellen der Fördermenge
Brunnenwartung
An- und Abbau der Pumpe, Auflösen und Zugabe eines natürlichen Brunnenregenerierungsmittel, 24 – 48 h Einwirkzeit, Ansaugen und Klarpumpen mit Fremdpumpe
Außerbetriebnahme Brunnen (Winter)
Wassersäule ablassen, demontieren und entleeren der Pumpe
Außerbetriebnahme Brunnen und Bewässerungsanlage
Wassersäule ablassen, demontieren und entleeren der Pumpe, Bewässerungsanlage mit Druckluft ausblasen
Inbetriebnahme für Saugbrunnen(Sommer)
Pumpe befüllen, Ansaugen des Brunnenwassers, optische Prüfung aud Dichtheit
INFO: Innerhalb Berlins und im Umkreis von 25km um Spandau herum, fallen keine An- und Abfahrtskosten an.
HINWEIS: Brunnen bis 15 m Tiefe sind anmeldepflichtig, über 15 m genehmigungspflichtig, bei der zuständigen Behörde (für Berlin, die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (II D108)